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Letzte Aktualiserung:
23.12.2020
15.04 28.04. 12.05. 27.05. 10.06. 23.06. 07.07 21.07. 04.08. 18.08. 01.09. 15.09 . 29.09. 13.10. 27.10.
Leerung Biotonnen 2021:
Störungen Elektrotechnik: 01749426030
Störungen Wasserversorgung:
01.11.2020
Information zur Vorstandswahl
20.09.2020
Da Frau Wuitz am 18.09.2020 aufgrund gesundheitlicher Probleme ihre Funktion als Vorsitzende des Vereins spontan niedergelegt hat, gibt es keinen funktionsfähigen Vorstand mehr.Daraus ergibt sich die Notwendigkeit der Durchführung
einer vorgezogenen Mitgliederversammlung, verbunden mit der Neuwahl eines neuen Vorstands.Damit übe ich als im Vereinsregistergericht registrierter Schatzmeister jetzt gleichzeitig 4 Funktionen aus, Schatzmeister, stellvertretender Vorsitzender, Verantwortlicher für Elektrotechnik und kommissarischer Vorsitzender.Dieser Zustand ist nicht akzeptabel. Aufgrund meiner Alters und gesundheitlicher Probleme habe auch ich in der Mitgliederversammlung 2019 angekündigt für eine Neuwahl des Vorstands nicht mehr zu kandidieren.Aus diesem Grund rufe ich hiermit auf, dass sich Vereinsmitglieder für folgende Funktionen zur Wahl stellen:
-Schatzmeister,Schriftführer, Beauftragter für Umweltschutz,Verantwortlicher für Elektrotechnik
-Verantwortlicher für Wasserversorgung
Bewerber können ihr Interesse mit Angabe der gewünschten Funktion im Briefkasten G.37 oder Garten 10, Briefkasten
Schweigstr.15 (Schilling) oder per E-Mail: mail@lschilling.de einreichen.
Gleichzeitig informiere ich darüber, dass sich erfreulicher Weise der Gartenfreund Scholz (G.10) bereit erklärt hat,
für den Vereinsvorsitzenden zu kandidieren.Sollte die erforderliche Mindestbesetzung des Vorstandes, Vorsitzender und Schatzmeister nicht zu Stande kommen, werde ich die Bestellung eines Notvorstandes bei einem Rechtsanwalt beauftragen.
In diesem Fall müssen alle Mitglieder des Vereins für die erheblichen Mehrkosten aufkommen. Der in etwa ermittelte Stundenlohn beträgt 130€. Dieser Notvorstand versucht dann innerhalb eines Jahres die nochmalige Bildung eines Vorstandes zu erwirken.Sollte das ergebnislos verlaufen, wird die Liquidation des Vereins veranlasst. Das könnte dazu führen, das jeder Pächter entschädigungslos den Rückbau seines Gartens in den Urzustand zu versetzen hat, befreit von Anbauten und Bepflanzungen.
L. Schilling
05.10..2020
Information zum Abstellen des Wassers,
Rechnungslegung Pacht, Beitrag
Energieabrechnung